(Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
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05.10.2009, 10:14
Beitrag: #8
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RE: (Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
hallo,
die Realteilung ist im Prinzip die Umkehr der Einbringung. Neben dem Aufsatz hilft vielleicht auch der Erlass 1 § 16/3. Da die Realteilung eine Form der Betriebsaufgabe darstellt, bin ich auch für § 1 (1a) UStG. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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