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Veräußerungsgeschäft.
27.07.2007, 19:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2007 19:20 von Lemgun.)
Beitrag: #4
RE: Veräußerungsgeschäft.
Zitat:Antwort des Steuerberaters war, hier läge eine gemischte Schenkung vor, da ja eine Grundschuld mit übertragen wurde.

Genau das ist m.E. schon die Lösung.

Eine reine Schenkung liegt nur vor, wenn es voll unentgeltlich war.
Die Übernahme der Grundschuld stellt Entgelt dar. Insoweit ist § 23 erfüllt.
Mal im Volksmund O-Ton mein Dozent *g: "Du bekommst das Grundstück, wenn du mein Darlehen abbezahlst."
Ob ich nun einen Kaufpreis überweise oder das Darlehen bediene, ist doch in der Auswirkung gleich.

Wäre es Betriebsvermögen, kann es kein § 23 sein, sondern z.B. § 15 vorrangig. Da gibt es auch keine Fristen.
§ 23 greift nur bei privaten Immobilien, und mit Einschränkungen bei Selbstnutzung. Da die Immobilie vermietet war und somit der Erzielung von Einkünften gedient hat, braucht man Selbstnutzung gar nicht zu prüfen, klassischer § 23 m.E.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 27.07.2007 19:10
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