(Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
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04.10.2009, 11:37
Beitrag: #4
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RE: (Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
tosch schrieb:Und ust-lich dürfte das unter § 1 Abs. 1 a UStG fallen m.E. nur, wenn die real geteilten Betriebsteile auch für sich Teilbetriebe sind, da ja die GiG auf Übergang des Unternehmens angelegt ist. so ja auch UStR 2008 A5 Abs. 1 S. 1: (...) wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs an einen Unternehmer für dessen Unternehmen übertragen werden. (...) --> an jeden Gesellschafter muss also ein gesondert geführter Betrieb bzw. wesentliche Grundlagen eines Unternehmens übertragen werden. |
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