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Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
22.09.2009, 20:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2009 21:05 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
Kiharu schrieb:Wenn das FA jetzt schon "rumzickt" ist wohl davon auszugehen, dass sich jemand die Zeit genommen hat oder noch nehmen wird, seine Ansicht rechtlich abzusichern.
Na ja, es handelt sich um ein absolutes "Dorffinanzamt", ich kann mir da beim besten Willen keine Sonderzuständigkeiten für Ferienhäuser vorstellen. Die Risiken sind mir natürlich klar. Der geschickte Schachspieler plant aber immer einige Züge im Voraus. Von daher sehe ich nicht, warum ich auf für mich ungünstige neue Rechtsprechung eingehen sollte, wenn das FA die Karte nicht von sich aus zieht und ich zumindest noch ein paar Argumente habe. Das ist immer noch besser, als wenn ich für das angestrebte Ergebnis gar nichts vorbringen kann.

Des Weiteren macht der bisherige Vortrag des FA keinen besonders kompetenten Eindruck, da schon der Sachverhalt nicht richtig ermittelt wurde, der Bearbeiter schein nämlich, wie aus einer Anfrage deutlich wird, zunächst von EINER gemischt-genutzten Ferienwohnung ausgegangen zu sein und hatte die Größe des Objektes gar nicht erkannt, obwohl das natürlich beim FA alles schon bekannt war (wie gesagt, gab es sogar eine Inaugenscheinnahme im Rahmen einer bnV). Offenkundig hatte derjenige noch nicht einmal die Unterlagen näher angesehen.

Zumindest will ich das FA zunächst mal zu klaren Rückäußerungen bewegen. Wenn ich mich dumm stelle und auf das BMF-Schreiben verweise, müssen die eigentlich die Karten erstmal auf den Tisch legen und darauf verweisen, dass das in dieser Form nicht mehr anzuwenden sei. Mehr als mich eines Besseren zu belehren und Gelegenheit zu geben eine Totalüberschussprognose noch einzureichen, kann eigentlich nicht passieren.
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RE: Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen - meyer - 22.09.2009 20:58

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