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Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
22.09.2009, 19:16
Beitrag: #5
RE: Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
Petz schrieb:Gemeint ist wohl das Aktenzeichen IX R 57/02.
Exakt, danke für die Korrektur.

Petz schrieb:Da das Urteil im BStBl veröffentlicht wurde, ist es eine Verwaltungsanweisung für die Finanzverwaltung.

Es gelten also sowohl das BMF-Schreiben als auch das BFH-Urteil als bindend.

Das bestätigt leider meine Ausgangsvermutung, die ich hier lieber widerlegt bekommen hätte. Das BMF-Schreiben ist demnach faktisch nur noch insoweit anzuwenden, wie es dem Urteil nicht entgegensteht.

Bleibt demach als Taktik noch, erstmal auf den Busch zu klopfen, und abzwarten, ob sich das FA mehr als das BMF-Schreiben dazu ansieht.

Es wäre übrigens angenehm, wenn das FA sich selbst im ein oder anderen Fall an die Spielregeln halten würde. Ich hatte schon mehr als einen Fall, bei dem mir der Bearbeiter erzählt, trotz Veröffentlichung abweichender Urteile im BStBl habe er noch keine Anweisung. eine frühere (damit überholte) Verwaltungsanweisung nicht mehr anzuwenden. Was dann wieder mindestens ein paar Wochen gekostet hat. Zuviel Druck will man in solchen Fällen ja dann normalerweise auch nicht machen ...
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RE: Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen - meyer - 22.09.2009 19:16

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