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Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
22.09.2009, 15:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2009 15:45 von Petz.)
Beitrag: #4
RE: Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
meyer schrieb:Nun kam anschließend der BFH mit Urteil vom 26.10.2004 (IV R 57/02) auf den Plan und hat abweichend davon geurteilt, dass im Fall des Nichtvorliegens besonderer Vermietungshindernisse eine mehr als 25% -ige Unterschreitung der üblichen Vermietungsdauer die Überschusserzielungsabsicht anhand der berühmten Totalüberschussprognose zu fordern sei. Das Urteil ist im BStBl veröffentlicht worden.

Gemeint ist wohl das Aktenzeichen IX R 57/02.

Da das Urteil im BStBl veröffentlicht wurde, ist es eine Verwaltungsanweisung für die Finanzverwaltung.

Es gelten also sowohl das BMF-Schreiben als auch das BFH-Urteil als bindend.

meyer schrieb:Ich habe eine Verfügung der OFD Müchen vom 25.07.2005 dazu gefunden, die die geänderte BFH-Rechtsprechung für anzuwenden erklärt. Die wäre allerdings für das hier maßgebliche Bundesland nicht maßgeblich.
Üblicherweise werden die OFD-Verfügungen auch in anderen Bundesländern angewendet, warum sollte ein Bundesland auch davon abweichen.
Zwingend ist es aber natürlich nicht.
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RE: Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen - Petz - 22.09.2009 15:42

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