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Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
22.09.2009, 15:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2009 15:14 von meyer.)
Beitrag: #3
RE: Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
zaunkönig schrieb:Weißt Du aber alles selbst!!!!
Klar, deshalb sind die Ausführungen (für die ich trotzdem danke) auch keine Antwort auf meine eigentliche Frage. Wenn die Totalüberschussprognose unproblematisch zu einem Totalüberschuss führen würde, hätte ich ja kein Problem. Abgesehen davon, dass die genau genommen wohnungsbezogen erstellt werden muss und im vorliegenden Fall relativ viel Aufwand machen würde.

Meine Frage war eigentlich nur, ob die Veröffentlichung des genannten Urteils mit der 25%-Grenze automatisch bedeutet, dass das noch gültige BMF-Schreiben von vor dem Urteil, das für den Fall keine Totalüberschussprognose fordert, insoweit überholt ist, also keine Bindungswirkung für die Finanzverwaltung mehr hat. Das hätte zur, dass hier eine Totalüberschussprognose seitens des FA gefordert werden kann, obwohl das BMF-Schreiben diese für den Fall gerade nicht vorsieht.

Es geht mir kurz gesagt, darum, ob ich mich gegenüber dem FA (nicht in Bayern) auf eine für mich günstige Verwaltungsanweisung stützen kann, oder ob ich die zwar bringen kann, mir aber dann entgegengehalten wird, dass die in dem Punkt nicht mehr anzuwenden ist.
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RE: Ferienwohnung - Überschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen - meyer - 22.09.2009 15:09

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