VorSt-Abzug PersGes.
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02.09.2009, 11:29
Beitrag: #12
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
Zur Rechnung: Vorlegen lassen und prüfen. Irgendwo aus der Rechnung muss in der Adressierung die GbR aufgeführt sein oder aber aus der Rechnung oder ergänzenden Unterlagen ergibt sich, dass das Kfz an die GbR geliefert wurde. Sollte beides nicht zutreffen, besteht die Möglichkeit der Rechnungsergänzung bzw. -korrektur wobei der Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rechnungsvorlage erfolgen kann. Zur Unternehmereigenschaft eines geschäftsführenden Gesellschafters einer Personengesellschaft: Da gab es vor ein paar Wochen einen Aufsatz zu. Der ist aber in meiner Datenbank noch nicht eingepflegt worden. Vielleicht finde ich ihn, vielleicht hat ihn aber auch noch jemand anderes gelesen. Inhaltlich (sinngemäß) ist der einzelne geschäftsführende Gesellschafter durchaus Unternehmer, soweit für den Außenstehenden keine andere Beurteilung erfolgen kann. Ist zwar wieder nur zivilrechtlicher Kram, wovon die USt sich ja ein wenig abgrenzt, aber der Aufsatz ging auch auf diese Problematik ein. Ich hoffe, ich finde es und stelle es dann hier ein. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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