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VorSt-Abzug PersGes.
31.08.2009, 16:04
Beitrag: #10
RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo...
FAST NEUES THEMA - aber doch auch passend zur Fragestellung.

Immer wieder mal steh ich auf dem Schlauch und bitte hier um Eure Mithilfe, die ich dankenswerter Weise auch immer erhalte. Dafür schon mal ein allgemeines DANKE! ;-)

Jetzt zu meinem "Gehirnknoten":

Neues Mandat. Eine GbR. Der Vorberater hat mit den Mandanten eine etwas andere Konstellation des SBV als wir das bisher bei unseren Mandanten machen, nämlich: Alle Sonderbetriebsausgaben (Kfz-Kosten, Reise- und Fortbildungskosten) werden erstmal vom betrieblichen Konto gezahlt und dann über die Gewinnverteilung den Gesellschaftern zugeordnet. Vom Ergebnis her sicher richtig.
Mein Problem - und ggf. steh ich hier auf dem Schlauch - ist folgendes:
Kauf der Kfz der Gesellschafter über das betriebliche Konto. Vorsteuer wurde gezogen. Rechnung kenne ich nicht, nehme aber an, dass diese auf den einzelnen Gesellschafter lautet, da auch im Gesellschaftsvertrag steht, dass die Kfz jeweils SBV sind und auch die AfA als Sonderbetriebsausgaben dem jeweiligen Gesellschafter bei der Gewinnermittlung zugeordnet wird.
Die einzige Sonderbetriebseinnahme der Gesellschafter ist indes die private Nutzung des jeweiligen Kfz (1%-Regelung).
Der Vorberater hat die USt für die Kfz-Nutzung und die Vorsteuern aus dem Kauf der Kfz und aus den laufenden Kosten immer in der GbR verbucht und dort in der USt berücksichtigt. Dann bei der Gewinnermittlung jeweils die Bruttobeträge für die Ertragssteuerliche Gewinnermittlung herangezogen.

Ich hab hier sehr grosse Bedenken. Wenn überhaupt müsste doch die USt und VSt jeweils in der Umsatzsteuererklärung des jeweiligen Gesellschafters aus dem SBV berücksichtigt werden. Hier ist aber doch die große Frage, ob der jeweilige Gesellschafter überhaupt umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, oder? Es fehlt doch an der Selbständigkeit? Es sind doch ausser der 1%-Versteuerung keinerlei Umsätze vorhanden. Und das reicht doch nicht für die Unternehmereigenschaft?

Ich finde hierzu nichts in den Richtlinien, nicht im Kommentar... ist das so eindeutig, dass man dazu nichts schreiben muss? Steh ich irgendwie auf dem Schlauch, dass ich das nicht so eindeutig erkennen kann?

*gehirnverknot*

Merci für Antworten :-)
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VorSt-Abzug PersGes. - zaunkönig - 25.08.2009, 21:25
RE: VorSt-Abzug PersGes. - showbee - 26.08.2009, 07:40
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RE: VorSt-Abzug PersGes. - Taxman - 16.10.2009, 09:28
RE: VorSt-Abzug PersGes. - Lemgun - 16.10.2009, 13:48
RE: VorSt-Abzug PersGes. - Taxman - 16.10.2009, 14:29

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