Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 26 EStG
26.07.2007, 19:58
Beitrag: #5
RE: § 26 EStG
Hi Opa,
das scheint mir ein Urteil für den Einzelfall zu sein. in der begründung heißt es so schön: "Streitig ist in Literatur und Steuerrechtsprechung hierzu insbesondere die Dauer des Zusammenlebens bzw. eines letztlich gescheiterten Versöhnungsversuchs, die eine Zusammenveranlagung wieder rechtfertigt. *

aa) Nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.04.1988 (9 K 70/85, EFG 1988, 639) eröffnet ein siebenwöchiges Zusammenleben die Ehegattenveranlagung, nach Finanzgericht Münster (Urteil vom 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E, EFG 1996, 921) reichen hierfür schon sechs Wochen aus und nach Finanzgericht Köln (Urteil vom 21.12.1993 - 2 K 4543/92, EFG 1994, 771, durch den BFH mit Beschluss vom 26.08.1997 VI R 268/94 im Verfahren nach Artikel 1 Nr. 7 BFH-Entlastungsgesetz bestätigt, BFH/NV 1998, 163) ermöglicht bereits ein drei bis vierwöchiges erneutes Zusammenleben die Veranlagung nach § 26 ff EStG."
Ich glaube es kommt auf die begründung und echten Sachverhalt an. Wenn im scheidungsurteil anders sachen stehen, wie gegenüber dem finanzamt behauptet, dann hat man natürlich schlechte papiere.
frankts
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
§ 26 EStG - Vorwitzig - 26.07.2007, 15:34
RE: § 26 EStG - frankts - 26.07.2007, 15:57
RE: § 26 EStG - Vorwitzig - 26.07.2007, 16:09
RE: § 26 EStG - Opa - 26.07.2007, 16:32
RE: § 26 EStG - frankts - 26.07.2007 19:58
RE: § 26 EStG - zaunkönig - 27.07.2007, 06:36
RE: § 26 EStG - Opa - 27.07.2007, 09:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation