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Zwangsverwalterkosten VuV
28.08.2009, 07:45
Beitrag: #4
RE: Zwangsverwalterkosten VuV
Hallo,

also den Gedanken mit den Vollstreckungskosten kann ich zT teilen. Die ZwV ist zwar nicht auf Veräußerung, sondern auf VuV gerichtet. Der ZV ist nichts anderes als eine Hausverwaltung mit Vertretungsrecht des Vermieters. Die Gläubiger bekommen natürlich nur den Überschuss (nach Kosten der ZwV) ausgekehrt. Die Aufwendungen für den Verwalter sind primär durch die Vermietung veranlasst und dienen auch der Erzielung/Sicherung von Einnahmen.

Dein Problem gehe ich aber zT mit: der ZwV ersetzt nicht nur die Hausverwaltung, sondern eben auch den Eigentümer. Der ZwV leistet aber auch Arbeit für die Gläubiger, also die Überschussrechnung und Verteilung der Gelder an die Gläubiger. Der ZwV schließt auch Mietverträge etc., würde der Eigentümer dies machen, könnte er seinen schlichten Aufwand nicht als WK ansetzen können. Das ist nicht mehr im Zusammenhang mit der VuV. Soweit aber auch ein normaler Eigentümer Aufgaben an eine Hausverwaltung auslagern kann (und dann WK generiert), müssen auch die Kosten der ZwV abziehbar sein. Ich vermute aber auch, dass der ZV für Prozessführung (Kündigungsprozesse) etc. besondere Vergütung erhält.

Also prüfe mal, was alles durch diese Kosten abgedeckt ist. Wenn insb. die Verteilung des Überschusses auch abgedeckt ist (ggf. auch Gläubigerermittlung), dann sollte man pauschal 20-30% der Kosten nicht anerkennen.

Gruß,

showbee
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Nachrichten in diesem Thema
Zwangsverwalterkosten VuV - Kiharu - 27.08.2009, 19:10
RE: Zwangsverwalterkosten VuV - meyer - 27.08.2009, 20:15
RE: Zwangsverwalterkosten VuV - showbee - 28.08.2009 07:45

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