VorSt-Abzug PersGes.
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26.08.2009, 14:54
Beitrag: #7
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
zaunkönig schrieb:Wenn also handelsrechtlich und steuerrechlich die Zuordnung zum Kreis des Unternehmens erfolgt, warum dann die Unterscheidung aus umsatzsteuerlicher Sicht, wo doch unzweifelhaft der einzelne Unternehmer, auf den das Kfz tatsächlich auch zugelassen werden muss (mangels einheitlicher Regelungen bei den Kfz-Zulassungstellen und aus veralteter Rechtsauffassung heraus), hier eben handelnd als Unternehmer und nicht als Privatperson auftritt?Die Unterscheidung erfolgt, weil die GbR selbst ein Unternehmen i.S. UStG ist. Der Gesellschafter KANN daneben ebenfalls Unternehmer sein. Und damit besteht Verwechslungsgefahr. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG bestimmt, "dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14 a ausgestellte Rechnung besitzt." Und der Unternehmer, der die Vorsteuer abziehen will, ist die GbR. Mal etwas grob ausgedrückt: Verbucht der Unternehmer die Rechnung in der GbR und ein Duplikat in einer seiner vielen Einzelfirmen, dann holen die GbR und er sich die Vorsteuer insgesamt doppelt wieder. Und in der Einzelfirma merkt es kein Prüfer, weil die Rechnung ja richtig adressiert ist. |
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