VorSt-Abzug PersGes.
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26.08.2009, 07:40
Beitrag: #2
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Na wenn die Rechnung auf den Gesellschafter lautet, hat die Gesellschaft auch kein Eigentum erworben. Das riecht dann auch ertragsteuerlich schwer noch SBV I und dann sollte hier der VoSt-Abzug erfolgen. Eine Rechnungsergänzung wäre wohl nur möglich, wenn gleichzeitig der Kaufvertrag von Gesellschafter auf Gesellschaft umgewandelt wird. Einfacher wäre es wohl dann, den Wagen von Gesellschafter an Gesellschaft zu veräußern. Macht allerdings nur Sinn, wenn der Gesellschafter auch USt Unternehmer ist.
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