VorSt-Abzug PersGes.
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25.08.2009, 21:25
Beitrag: #1
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VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
lt. Abschnitt 192 Abs. 20 Satz 4 UStR (2008) zu § 15 UStG bleibt der Vorsteuerabzug bei der PersGes. versagt, wenn die Rechnung lediglich auf einen Gesellschafter und nicht auf die Gesellschaft ausgestellt ist. Beruht wohl auf ein Urteil des BFH aus 1995 Gibt es dazu was aktuelleres oder hat das noch bestand? Hintergrund ist die Tatsache, dass ein Gesellschafter einer GbR in der Gründungsphase ein Kfz angeschafft hat. Rechnung lautete lediglich auf seinen Namen. Fakt ist jedoch, dass das Kfz zu 95% betrieblich genutzt wird und dem Betriebsvermögen auch zugeordnet wurde. Das FA verweigert unter Bezugnahme auf oben genannten Abschnitt den VorSt-Abzug. Zusatzfrage: Hilft es die Rechnung nachträglich auf den Namen der GbR ergänzen zu lassen? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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