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Veräußerungsgeschäft.
26.07.2007, 19:12
Beitrag: #3
RE: Veräußerungsgeschäft.
Opa schrieb:
Zitat:ca. 15000,-€ Steuer für Veräußerung

Versteh ich auch nicht. § 23 kann doch nicht gemeint sein bei Schenkung. Oder gehörte das Haus zum Betriebsvermögen? Dann könnte die Entnahme gemeint sein. Laß dir mal den Bescheid zeigen.

Viele Grüße

Ja, hab ich vor und alle anderen Schreiben dazu. Beraten darf ich nicht. Läuft vermutlich auf RA hinaus.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
RE: Veräußerungsgeschäft. - Hans-Christian - 26.07.2007 19:12
RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 27.07.2007, 19:10
RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 27.07.2007, 19:54
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Lemgun - 28.07.2007, 18:50

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