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Zuzahlungen der KK
10.08.2009, 16:57
Beitrag: #1
Zuzahlungen der KK
Mandantin (Rentnerin) hat regelm. hohe Zuzahlungen für Arzneimittel, Kuren usw. zu zahlen (über den 1 bzw. 2 %). Diese können als agB steuerlich geltend gemacht werden. Soweit klar.

Jetzt wird die Mandantin im Nov. 08 von der KK angeschrieben, daß sie gleich den Höchstsatz (1% bei ihr) v. ca. 300,- zahlen könnte, dann würde sie gleich vom 01.01.09 an von der Zuzahlung befreit, da sie ja den Höchstsatz bereits an die KK gezahlt hätte. Dies macht sie auch im Dez. 08.
Sind dies (300,-) nun agB in 08 (Zahlungszeitpunkt), in 09 (betreffender Zeitraum), oder KV Beiträge (Sonderausgaben) in 08?

Soetwas hatte ich auch noch nicht.
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Zuzahlungen der KK - Opa - 10.08.2009 16:57
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RE: Zuzahlungen der KK - Opa - 10.08.2009, 18:36

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