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§ 26 EStG
26.07.2007, 15:34
Beitrag: #1
§ 26 EStG
unter welchen Voraussetzungen ist von einem dauernden Zusammenleben auszugehen, wenn die Eheleute sich zwischenzeitlich getrennt hatten, dann aber einen Versöhnungsversuch unternommen hatten.

Im Zivilrecht sagt man ja so ca. 3 Monate = unterbricht das für eine Scheidung notwendige Trennungsjahr nicht. Im Steuerrecht hab ich gelesen, dass die Annahme einer Lebensgemeinschaft im Zivilrecht strenger beurteilt wird als im Steuerrecht.

Beste GrĂŒĂŸe
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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