ESt-VZ 1987 ff. Übergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
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20.07.2009, 17:25
Beitrag: #18
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RE: ESt-VZ 1987 ff. Übergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Ok, halten wir also fest:
Die Bearbeiterin sagt zwar es gilt § 21 Abs. 2 EStG, da § 21a EStG aufgrund des dortigen Absatz 7 nicht zur Anwendung kommt. Gleichzeitig stützt sie sich aber auf § 21a Abs. 3 EStG für die Anwendung der großen Übergangsregelung. Richtig? Von der Systematik her ist es doch so: Prinzipiell gilt § 21a EStG (und damit Pauschalierung) auch bei Zweifamilienhäuser, da Zitat:Satz 1 gilt auch bei einer Wohnung in einem eigenen Haus, das kein Einfamilienhaus ist. Es sei denn, es liegen die Ausschlussgründe des Abs. 1 Satz 3 vor (z.B. Vermietung). Und nun gibt es noch weitere Ausschlussgründe für die Anwendung des Abs. 1 Satz 2, welche dann im Abs. 7 geregelt sind. Genau aus diesem Grund hält die Bearbeiterin ja auch den § 21a Abs. 1 Satz 2 für die Zeit bis 1986 nicht für anwendbar. Für die Frage der Anwendbarkeit der großen Übergangsregelung rudert sie jedoch zurück und findet, dass dies nur funktioniert, wenn § 21a Abs. 1 Satz zur Anwendung findet. Das nenn ich doch mal inkonsequent! ![]() Auch in dem BMF-Schreiben kann ich nichts finden, was dagegen spricht. Alle unter II angeführten TBM sehe ich als erfüllt an: Zitat:II. Übergangsregelung in Fällen der Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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