Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Lohnersatzleistungen § 32b
20.07.2009, 11:01
Beitrag: #4
RE: Lohnersatzleistungen § 32b
Bruttokrankengeld: ca. 3.300,- --> abzgl. RV, PV usw. ca. 400,- = ca. 2.900,- Nettokrankengeld (Auszahlbetrag)

Rechtlich müssen die 3.300,- dem PV unterliegen, aber es sind immerhin ca. 400,- Unterschied zum Zahlbetrag, der nur angesetzt werden würde, wenn es ALG wäre.

Dies macht im konkreten Fall ca. 60,- steuerl. Auswirkung aus. Da haben wir uns schon um geringere Beträge gestritten. ;-)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Lohnersatzleistungen § 32b - Opa - 16.07.2009, 11:55
RE: Lohnersatzleistungen § 32b - Opa - 20.07.2009, 10:19
RE: Lohnersatzleistungen § 32b - Opa - 20.07.2009 11:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation