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Lohnersatzleistungen § 32b
20.07.2009, 10:37
Beitrag: #3
RE: Lohnersatzleistungen § 32b
Opa schrieb:Bei Krankengeldbezug wird danach der Betrag, der ausgezahlt wird und der Abzug zur RV, PV, AlV, dem PV nach 32b unterworfen. Also der "Bruttobetrag".
Beim ALG unterliegt jedoch nur der tats. gezahlte Leistungsbetrag dem PV. Zahlungen zur RV, KV usw. bleiben jedoch hier unberücksichtigt.
Hab ich mir noch nie ´nen Kopp drüber gemacht - betrifft mich aber auch nur ganz peripher. Und die Auswirkungen beim einzelnen Mandanten dürften sich in aller Regel in einem Rahmen halten, der Nachdenken eigentlich verbietet. Oder hast Du mal eine aussagekräftige Beispielsrechnung?
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Lohnersatzleistungen § 32b - Opa - 16.07.2009, 11:55
RE: Lohnersatzleistungen § 32b - Opa - 20.07.2009, 10:19
RE: Lohnersatzleistungen § 32b - tosch - 20.07.2009 10:37
RE: Lohnersatzleistungen § 32b - Opa - 20.07.2009, 11:01

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