ESt-VZ 1987 ff. Übergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
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18.07.2009, 23:54
Beitrag: #14
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RE: ESt-VZ 1987 ff. Übergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
meyer schrieb:Das Objekt ist im Januar 1989 abgebrannt. Wurde dann später wieder aufgebaut (bin allerdings nicht sicher, ob als Zweifamilienhaus) und selbstgenutzt. In 1989 sind noch Schuldzinsen angefallen, die als WK beantragt, aber aus obigem Grund nicht berücksichtigt wurden.Das Objekt darf auch gar nicht mehr im Rahmen der Übergangsregelung auftauchen! Mit der Zerstörung hat es seine Identität verloren; damit konnte die Übergangsregelung nicht weiterhin angewendet werden, auch nicht bei Neuaufbau. Werbungskostenabzug würde ich bejahen, wenn nicht eine Versicherungserstattung die Restschuld abgedeckt hat. Der BFH hat dies für fremdfinanzierte Werbungskosten entschieden, 12.10.2005, IX R 28/04 BStBl 2006 II S.407 |
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