ESt-VZ 1987 ff. Übergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
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17.07.2009, 16:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2009 16:19 von meyer.)
Beitrag: #5
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RE: ESt-VZ 1987 ff. Übergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
tosch schrieb:Klar doch - vielleicht ist ja was davon hängengeliebenDann traue ich mich mal: Also: Mandant bewohnte Zweifamilienhaus ingesamt (also beide Wohnungen) zu eigenen Wohnzwecken. Einschlägig ist unstreitig § 21a Abs. 7 EStG i.d.F. bis 1986, d. h. die Pauschalierung nach § 21a EStG greift nicht ein, es wird bis 1986 eine Überschussermittlung nach § 21 Abs. 2 EStG in der damaligen Fassung durchgeführt. Hat das FA für die Jahre bis 1986 im Einspruchsverfahren mitgemacht. Spannend sind jetzt die Übergangsregelungen in § 52 Abs. 21 EStG in der damaligen Fassung. Demnach gilt die große Übergangsregelung von zwölf weiteren Jahren zur Anwendung von § 21 Abs. 2 EStG über 1986 hinaus, wenn in 1986 eine Überschussermittlung (also keine Pauschalierung nach § 21a) erfolgte. Dies große Übergangsregelung scheint mir nach dem Wortlaut zu greifen. FA-Bearbeiterin (seit Jahrzehnten im Dienst und in den Zeiten noch zu Hause gewesen) sagt mir, das ginge nur, wenn eine der Wohnungen in 1986 vermietet gewesen sei, nicht bei reiner Selbstnutzung. Wenn das anders gewesen wäre, hätten sie es damals immer falsch gemacht (sie konnte mir aber ad hoc keine Rechtsgrundlage nennen und verwies pauschal auf § 52, wo es aber so nicht drinsteht). Jetzt will sie nochmal nachsehen und sich zurückmelden. Ich bin gespannt, ob mir als Neuling in der Materie da was entgangen ist, was durchaus sein kann ... Zur Erinnerung: Es geht nicht um eine Einfamilien- sondern um ein Zweifamilienhaus. Im ersteren Fall wäre die Sache klar gewesen (nur Übergangsregelungen wegen erhöhter Absetzungen u.ä.). |
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