AdV
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01.07.2009, 12:55
Beitrag: #4
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RE: AdV
Man kann ja alles machen, aber dann doch bitte beim richtigen FA.
Das ESt-FA hat damit null was zu tun. M�glichkeit: Erneuter Antrag auf AdV beim Feststellungsfinanzamt. Bitte garniert mit irgendwelchen Belegen oder weiss der Geier was, woraus sich ergibt, dass die Eink�nfte zu hoch sind. Dazu ein Hinweis, dass die ESt-FA �ber den Adv-Antrag informiert werden sollen und zur Sicherheit eine Ablichtung des Antrages an das ESt-Amt schicken. Vollstreckt werden darf nicht, solange �ber einen zul�ssigen Antrag auf AdV noch nicht entschieden wurde (steht im AEAO zu � 361 AO, eventuell das EST-Amt auch darauf aufmerksam machen). Ergebnis: etwas Zeit gewonnen! Sollte die Ablehnung der AdV vom Feststellungsfinanzamt zu schnell kommen, bitte auch dagegen Einspruch einlegen und wenn m�glich noch irgendwas nettes dazu schreiben. Ergebnis: Noch mehr Zeit gewonnen. Mehr M�glichkeiten sehe ich nicht. Den Gang vors FG mit einem � 69 Antrag hinsichtlich des Feststellungsbescheides kostet nur Geld. Besser w�re ein zweiter Antrag s.o. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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RE: AdV - Kiharu - 01.07.2009 12:55
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