AdV
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01.07.2009, 11:12
Beitrag: #1
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AdV
Hallo,
ein Mandant ist an einer Hausgemeinschaft beteiligt. Er hat nun einen Einkommensteuerbescheid für 2007 bekommen, in dem ihm aus der Hausgemeinschaft ein Überschuss von T¤ 25 hinzugerechnet wird. Für die Hausgemeinschaft wurde bisher für 2007 keine Steuererklärung abgegeben - warum? keine Ahnung, ist nicht meine Arbeit. Die Steuererklärung 2007 wurde lt. Auskunft des Stb. nicht angemahnt - das FA hat gleich geschätzt, woraufhin erst auffiel, dass die Erklärung noch nicht erstellt war. Mein Mandant soll nun auf diese geschätzten T¤ 25 über T¤ 8 Steuern bezahlen - die er gar nicht hat. Antrag auf AdV bei seinem FA wurde abgelehnt, da Feststellungsbescheid des Grundstücks-FA bindend. Bitte, noch 3 Wochen zu warten, da Steuererklärung in Arbeit, wurde ebenfalls abgelehnt. Steuern sind fällig und es wird, wenn sie nicht bezahlt werden, vollstreckt, weil Grundstücks-FA keine AdV gewährt, da Steuererklärung noch nicht vorliegt. Klar dauert das mit dem Vollstrecken - bis dahin ist längst veranlagt, ich suche aber nach einer Möglichkeit, das FA für 1 Woche (dann ist die Erklärung beim Grundstücks-FA eingegangen) zum Ruhighalten zu veranlassen. Was tun? Hat jemand eine zündende Idee? tosch |
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AdV - tosch - 01.07.2009 11:12
RE: AdV - zaunkönig - 01.07.2009, 12:42
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