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AdV
01.07.2009, 11:12
Beitrag: #1
AdV
Hallo,

ein Mandant ist an einer Hausgemeinschaft beteiligt.
Er hat nun einen Einkommensteuerbescheid für 2007 bekommen, in dem ihm aus der Hausgemeinschaft ein Überschuss von T¤ 25 hinzugerechnet wird.

Für die Hausgemeinschaft wurde bisher für 2007 keine Steuererklärung abgegeben - warum? keine Ahnung, ist nicht meine Arbeit.
Die Steuererklärung 2007 wurde lt. Auskunft des Stb. nicht angemahnt - das FA hat gleich geschätzt, woraufhin erst auffiel, dass die Erklärung noch nicht erstellt war.

Mein Mandant soll nun auf diese geschätzten T¤ 25 über T¤ 8 Steuern bezahlen - die er gar nicht hat.

Antrag auf AdV bei seinem FA wurde abgelehnt, da Feststellungsbescheid des Grundstücks-FA bindend. Bitte, noch 3 Wochen zu warten, da Steuererklärung in Arbeit, wurde ebenfalls abgelehnt. Steuern sind fällig und es wird, wenn sie nicht bezahlt werden, vollstreckt, weil Grundstücks-FA keine AdV gewährt, da Steuererklärung noch nicht vorliegt.

Klar dauert das mit dem Vollstrecken - bis dahin ist längst veranlagt, ich suche aber nach einer Möglichkeit, das FA für 1 Woche (dann ist die Erklärung beim Grundstücks-FA eingegangen) zum Ruhighalten zu veranlassen.

Was tun? Hat jemand eine zündende Idee?

tosch
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AdV - tosch - 01.07.2009 11:12
RE: AdV - meyer - 01.07.2009, 11:27
RE: AdV - zaunkönig - 01.07.2009, 12:42
RE: AdV - Kiharu - 01.07.2009, 12:55
RE: AdV - meyer - 01.07.2009, 13:41
RE: AdV - tosch - 01.07.2009, 14:52

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