Änderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-schüttungen gemäß § 32 a KS
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29.06.2009, 21:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2009 21:55 von Kiharu.)
Beitrag: #5
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RE: Änderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-schüttungen gemäß § 32 a KS
Ich glaub ich hab Petz unrecht getan:
Im Gesetz steht Zitat:die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 dieses Gesetzes oder nach § 8b Abs. 1 und 6 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt Das heisst keine Änderung bei der Anrechnung. 50.000 sind erfasst als Einkünfte und die anderen 50.000 bleiben nach § 3 Nr. 40 außer Ansatz. Insofern hat Petz völlig Recht gehabt! Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Änderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-schüttungen gemäß § 32 a KS - phönix - 29.06.2009, 10:34
RE: Änderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-schüttungen gemäß § 32 a KS - Petz - 29.06.2009, 12:33
RE: Änderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-schüttungen gemäß § 32 a KS - Kiharu - 29.06.2009, 19:21
RE: Änderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-schüttungen gemäß § 32 a KS - phönix - 29.06.2009, 21:37
RE: Änderungen von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnaus-schüttungen gemäß § 32 a KS - Kiharu - 29.06.2009 21:54
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