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AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
19.06.2009, 08:57
Beitrag: #6
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
So habe ich das bisher auch immer gemacht.

Ich hatte einen, der halt für seinen Dienstwagen ein akribisches Fahrtenbuch geführt hat. Da wollte sich der AG bei der Lohnsteuer unterjährig nicht drauf einlassen, - also haben wir per gesonderter Anlage das Brutto der Lohnsteuer-Bescheinigung mit der Einkommensteuererklärung korrigiert und das Fahrtenbuch mitgeschickt.

Gab nie ein Problem.

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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Catja - 19.06.2009 08:57

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