AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
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18.06.2009, 09:26
Beitrag: #3
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Ich glaube Du meinst nicht die 1% Regelung sondern die 0,03 % Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Da er ja für die tatsächlichen Fahrten die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann würde ich zusätzlich eine Anlage fertigen und den Sachverhalt für die restl. 10 km erläutern. Bescheinigung vom AG dass tatsächlich 30km versteuert wurden, wäre fürs FA auch nicht schlecht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - showbee - 18.06.2009, 08:54
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - tosch - 18.06.2009, 09:23
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Kiharu - 18.06.2009 09:26
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - showbee - 18.06.2009, 10:43
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Petz - 18.06.2009, 15:18
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Catja - 19.06.2009, 08:57
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Opa - 19.06.2009, 09:08
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - limo - 19.06.2009, 10:13
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Dragon - 19.06.2009, 19:34
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Taxman - 19.06.2009, 20:16
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