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AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
18.06.2009, 09:23
Beitrag: #2
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
showbee schrieb:Was nun am Ende des Jahres? Der AN hat ermittelt, dass alle Filialen zwischen 15-20km entfernt lagen, kann er nun zumindest den Überbetrag für 10km (der ist objektiv nachweisbar) geltend machen?

Meine Idee war:
a) rückwirkende Änderung der Lohnrechnung
geht glaube ich (Lohnperle ist in Urlaub Sad ) nicht, weil Daten verarbeitet und bereits an FA/SV gemeldet sind

Zitat:b) negative Einnahmen in Anlage N erklären
Das wäre m.E. der richtige Weg
Auflistung der Fahrten zu den einzelnen Filialen und Saldierung mit den in den Lohnabrechnungen angesetzten Fahrten Wg-Arbeitsstelle

Und die Differenz dann als negativen Lohn bzw. Werbungskosten ansetzen.

Warum nur die 10 km? Hat er keinen Kalender, in dem er die täglich besuchten Filialen aufzeichnet? Rolleyes
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - tosch - 18.06.2009 09:23

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