AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
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18.06.2009, 08:54
Beitrag: #1
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AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Hallo,
an mich wurde eine AN Frage herangetragen und ich kann die nicht wirklich beantworten, weil ich die aktuelle Rechtslage nicht auf dem Schirm habe. Es geht um die 1% Regel: Ein AN ist Regionalleiter und hat nicht EINE feste Arbeitsstätte, sondern arbeitet entweder zu Hause oder fährt zu den Filialen 1-5 (System Supermarkt). Der AN fährt also zu 90% in die Filialen 1-5 und arbeitet zu 10% zu Hause. Der AG legt nun für alle AN einheitlich eine Entfernung von 30km für die 1% Regel zu Grunde, da sich die Filialen 1-5 regelmäßig in der Distanz befinden (Durchschnitt) bzw. sich auch im laufenden Jahr die Filialzusammensetzung ändert. Was nun am Ende des Jahres? Der AN hat ermittelt, dass alle Filialen zwischen 15-20km entfernt lagen, kann er nun zumindest den Überbetrag für 10km (der ist objektiv nachweisbar) geltend machen? Meine Idee war: a) rückwirkende Änderung der Lohnrechnung b) negative Einnahmen in Anlage N erklären m.E. wäre b) sinnvoller, weil man einfach eine selbst erstellte Anlage bastelt. Wie wird es nun am Besten gehandhabt? fragt showbee |
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AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - showbee - 18.06.2009 08:54
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - tosch - 18.06.2009, 09:23
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Kiharu - 18.06.2009, 09:26
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - showbee - 18.06.2009, 10:43
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Petz - 18.06.2009, 15:18
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Catja - 19.06.2009, 08:57
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Opa - 19.06.2009, 09:08
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - limo - 19.06.2009, 10:13
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Dragon - 19.06.2009, 19:34
RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE? - Taxman - 19.06.2009, 20:16
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