Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Progressionsvorbehalt
04.06.2009, 15:33
Beitrag: #9
RE: Progressionsvorbehalt
Hallo,

für den Minijobber werden vom AG die Beiträge U1 und neuerdings auch U2 gezahlt. Somit hat der Minijobber einen eigenen Anspruch auf Lohnersatzleistungen aus seinem Beschäftigungsverhältnis.

Die Beschäftigung des Minijobbers ist jedoch keine Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie resultiert vielmehr aus den besonderen Gegebenheiten, die der Gesetzgeber gewollt hat.

Wenn aber keine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen KK besteht, jedoch aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus Lohnersatzleistungen zu zahlen sind, dann greift 32b EStG nach meinem Verständnis nicht.

Habe aber auch im Netz nirgendwo etwas zu dieser Problematik gefunden.

Selbst wenn man eine Pflichterklärung annehmen würde, dann käme es immer noch zu einer unrechtmäßigen Versteuerung, soweit der Minijob pauschal mit 2% vom AG getragen wird.
Denn Träger und Schuldner der Pauschalsteuer ist der AG nicht der AN. Schon allein deshalb scheidet, ebenfalls meine Auffassung, eine lohnsteuermäßige Belastung des AN aus.

Die Pflichtveranlagung mit Progressionsvorbehalt liefe dann dem kompletten Sinn und Zweck des Minijobs und der pauschalen Besteuerung entgegen. Hier würde eine Schutzvorschrift (Arbeitsverbot bei Anspruch auf Ausgleich des finanziellen Verlustes) zu einer Bestrafungsvorschrift.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Progressionsvorbehalt - frankts - 04.06.2009, 09:28
RE: Progressionsvorbehalt - Opa - 04.06.2009, 09:36
RE: Progressionsvorbehalt - Vorwitzig - 04.06.2009, 09:41
RE: Progressionsvorbehalt - frankts - 04.06.2009, 10:13
RE: Progressionsvorbehalt - Opa - 04.06.2009, 10:42
RE: Progressionsvorbehalt - limo - 04.06.2009, 14:01
RE: Progressionsvorbehalt - frankts - 04.06.2009, 16:30
RE: Progressionsvorbehalt - Opa - 04.06.2009, 14:26
RE: Progressionsvorbehalt - zaunkönig - 04.06.2009 15:33
RE: Progressionsvorbehalt - Opa - 04.06.2009, 16:08
RE: Progressionsvorbehalt - Lemgun - 04.06.2009, 18:31

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation