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Steuervorteil eigenes Haus?
02.06.2009, 15:29
Beitrag: #6
RE: Steuervorteil eigenes Haus?
Hm,

da lese ich allerdings:

"§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhal-tungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuer-pflichtigen erbracht werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich durch Mit-glieder des privaten Haushalts erledigt werden, oder um Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden."
"unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Her-stellungsaufwand darstellen."

Um einen Neubau handelt es sich ja nicht. Danach dürfte ich doch alle handwerklichen Leistungen heranziehen. Es ist ja eh eine Begrenzung von 600/1200 Euro vorgesehen.

Eine Aufteilung von Baumaßnahme und AHK muss also nicht erfolgen.

Ich bitte um korrektur. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, dass es so ist.

Gruß,
derkleine
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - Opa - 29.05.2009, 14:12
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - derkleine - 02.06.2009 15:29
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - Opa - 02.06.2009, 15:59

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