Steuervorteil eigenes Haus?
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02.06.2009, 15:29
Beitrag: #6
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RE: Steuervorteil eigenes Haus?
Hm,
da lese ich allerdings: "§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhal-tungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuer-pflichtigen erbracht werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich durch Mit-glieder des privaten Haushalts erledigt werden, oder um Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden." "unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Her-stellungsaufwand darstellen." Um einen Neubau handelt es sich ja nicht. Danach dürfte ich doch alle handwerklichen Leistungen heranziehen. Es ist ja eh eine Begrenzung von 600/1200 Euro vorgesehen. Eine Aufteilung von Baumaßnahme und AHK muss also nicht erfolgen. Ich bitte um korrektur. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, dass es so ist. Gruß, derkleine |
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Steuervorteil eigenes Haus? - derkleine - 28.05.2009, 17:45
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - Lemgun - 28.05.2009, 20:14
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - zaunkönig - 29.05.2009, 07:22
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - derkleine - 29.05.2009, 14:06
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - Opa - 29.05.2009, 14:12
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - derkleine - 02.06.2009 15:29
RE: Steuervorteil eigenes Haus? - Opa - 02.06.2009, 15:59
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