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bedüftige Person
18.05.2009, 15:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2009 15:37 von meyer.)
Beitrag: #9
RE: bedüftige Person
Opa schrieb:Da die Ausb.-kosten (170,- mtl.) normalerweise SA darstellen (Erstausbildung) sind es keine negativen Einkünfte und auch keine besondere Ausbildungskosten.
Die Begründung ist m. E. nicht in Ordnung. Es sind nämlich besondere Ausbildungskosten und zwar gerade deshalb, weil es keine WK sind. Nur werden bei § 33a Abs. 2 EStG und offenbar auch bei § 33a Abs. 1 EStG keine besonderen Ausbildungskosten zum Abzug gebracht.

Opa schrieb:Das Gleiche betrifft m.E. auch die KV Beiträge.
Nein, die werden auch bei § 33a EStG abgezogen, denn es handelt sich um Beträge, die von vornherein nicht zur Verfügung stehen. Dazu gibt es auch unmissverständliche Verwaltungsanweisungen. Die Eintragungsmöglichkeit ist außerdem m.W. im Formular auch vorgesehen.
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bedüftige Person - Opa - 15.05.2009, 12:35
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