bedüftige Person
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18.05.2009, 10:45
Beitrag: #8
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RE: bedüftige Person
Zitat:Je mehr ich drüber nachdenke, desto unsicherer werde ich mirWillkommen im Club. ![]() Hab am Wochenende bzw. heute früh auch noch andere Meinungen gehört, so daß sich jetzt die Mehrheitsmeinung wie folgt darstellt: Von den Bezügen (bafög) kann nur die Psch. (180,-) abgezogen werden. Da die Ausb.-kosten (170,- mtl.) normalerweise SA darstellen (Erstausbildung) sind es keine negativen Einkünfte und auch keine besondere Ausbildungskosten. SA spielen jedoch bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge keine Rolle, so daß das Bafög voll als Bezug zählt und die Ausb.-kosten unberücksichtigt bleiben. Das Gleiche betrifft m.E. auch die KV Beiträge. Es ist zwar eigentlich etwas unlogisch, aber es zählen ja die EK und Bezüge die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, es sind eben SA und SA sind keine WK und stehen nicht direkt mit den Bezügen in Zusammenhang. Sollte doch noch einer eine Idee haben, wäre ich interessiert, aber ich denke, daß es so formal leider richtig ist. Danke @ meyer |
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bedüftige Person - Opa - 15.05.2009, 12:35
RE: bedüftige Person - Keaton - 15.05.2009, 12:46
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RE: bedüftige Person - meyer - 18.05.2009, 15:37
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