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bedüftige Person
16.05.2009, 11:11
Beitrag: #6
RE: bedüftige Person
Sehe ich heute (in Ruhe Wink) eigentlich auch so.

Mich machte aber stutzig, daß im Formular Kind ein Feld "besondere Ausbildungskosten" vorhanden ist, im Formular Unterhalt dagegen nicht. Hab jetzt auch mal im Programm Varianten durchgespielt, es gibt eigentlich kein Feld, wo man die besonderen Ausbildungskosten (bei Unterhaltszahlungen) eingeben könnte. Weder bei der Eingabe WK noch "besondere Kosten bei Bezügen" bei Bezügen mindern das Bafög (Bezüge). Das Bafög ist hier voll als Bezug anzusetzen. Negative EK werden nicht mit den positiven Bezügen verrechnet. Auch die KV wird nicht mit dem bafög verrechnet, sie mindern nur einen Bruttoarbeitslohn, den sie aber nicht hat.

Sind die Programme/Formulare nicht für so einen Sonderfall vorgesehen, oder hab ich noch einen Denkfehler?

Eigentlich ist es eine normale Berufsausbildung (Lehre) nur, daß sie kein Lehrlingsentgelt, sondern bafög erhält und 170,- mtl. für die Schule bezahlen muss.

Wenn noch einer eine Idee, oder Lektüre hat, wäre ich dankbar. Selbst heute in Ruhe komme ich nicht so richtig weiter. Sad
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bedüftige Person - Opa - 15.05.2009, 12:35
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