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PKH: Berücksichtigung Ehegattenunterhalt
16.05.2009, 10:21
Beitrag: #2
RE: PKH: Berücksichtigung Ehegattenunterhalt
Ich denke nicht, dass B verpflichtet ist, dem A den Prozeß zu finanzieren. B ist A gegenüber zum Naturalunterhalt verpflichtet, so lange A und B nicht getrennt leben. Das ist entsprechend im PKH-Formular einzutragen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: PKH: Berücksichtigung Ehegattenunterhalt - Vorwitzig - 16.05.2009 10:21

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