bedüftige Person
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15.05.2009, 12:35
Beitrag: #1
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bedüftige Person
Irgendwie hab ich einen Knoten im Hirn, kann mich aber auch nicht so richtig konzentrieren, da hier heute eine Abi-Abschlussfete stattfindet.
Kindesvater unterhaltspflichtig gegenüber der Kindesmutter, gemeinsamer Haushalt. KM erhält Bafög, Bafög wird voll als Bezug gegengerechnet. Soweit Klar. Der KV Beitrag mindert die EK und Bezüge. Jetzt muss sie aber auch 170,- mtl. für die Ausbildung zahlen. Kürzt diese Zahlung (besondere Ausbildungskosten) die eigenen EK u. Bezüge??? Nach 33a ist die Ermittlung der EK u. Bezüge wie nach 32 (Kindergeldgrenze) zu ermitteln. Aber gilt das voll 1:1? Kann einer helfen, sonst versuch ich es am Montag nochmal, wenn hier Ruhe ist. |
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bedüftige Person - Opa - 15.05.2009 12:35
RE: bedüftige Person - Keaton - 15.05.2009, 12:46
RE: bedüftige Person - Opa - 15.05.2009, 13:52
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