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Amtshaftungsanspruch und § 225 AO
19.07.2007, 16:07
Beitrag: #8
RE: Amtshaftungsanspruch und § 225 AO
Hallo,

einiges wollte ich bewusst außen vor lassen:

jurico schrieb:Unabhängig von der Frage, ob und in welcher Höher hieraus Mdt ein Schaden entstanden sein könnte: ...
und hatte mich zunächst vertippt (§ 227 statt 225 AO). Wink

Das ist ein praktisches Fällchen, das schon einige Zeit zurückliegt und betraf den Mandanten eines StB-Kollegen, der mich bat, mal die Erfolgsaussichten einer Amtshaftungsklage zu prüfen. Anrufen beim FA bringt also nichts mehr. Im Zusammenhang mit der Falschbuchung kam es irgendwie zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, Mandant brauch in Panik aus und seinen Urlaub ab uswusf. ... Bei den geltend gemachten Schadenspositionen war ich ohnehin skeptisch. Wink

Da eine Amtshaftungsklage aber schon daran scheitern würde, dass nicht alle möglichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft wurden (§ 839 Abs. 3 BGB), habe ich meine Frage interessehalber auf die Drittbezogenheit von § 225 AO beschränkt.

@Vorwitzig: Immerhin soll man in dem Fall, dass das FA eine Falschbuchung entgegen der Tilgungsbestimmung des Stpfl vornimmt, einen Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO) beantragen und gegen eine Negativ-Entscheidung Einspruch usw. einlegen können (Beermann/Gosch, AO, § 225 Rn. 8).
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Amtshaftungsanspruch und § 225 AO - jurico - 17.07.2007, 19:10
RE: Amtshaftungsanspruch und § 227 AO - jurico - 18.07.2007, 08:46
RE: Amtshaftungsanspruch und § 225 AO - jurico - 19.07.2007 16:07

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