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Kindergeld und EStE
11.05.2009, 13:01
Beitrag: #6
RE: Kindergeld und EStE
showbee schrieb:eben die Software interessiert mich

Die Software meckert (allerdings erst seit 2002 oder so), wenn das eingegebene Kindergeld im Widerspruch zu den anderen Angaben des Kindes steht.

Es ist immer der gesetzliche Anspruch auf Kindergeld einzugeben, egal wieviel tatsächlich bezogen wurde.

Stellt das FA fest, dass jemand zuviel oder unberechtigt Kindergeld erhalten hat, wird die Familienkasse informiert.
Dafür gibt es sogar einen Vordruck.Wink
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Kindergeld und EStE - showbee - 11.05.2009, 08:18
RE: Kindergeld und EStE - tosch - 11.05.2009, 09:24
RE: Kindergeld und EStE - showbee - 11.05.2009, 09:57
RE: Kindergeld und EStE - Opa - 11.05.2009, 09:59
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RE: Kindergeld und EStE - meyer - 11.05.2009, 20:26

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