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Ausländische Lohnersatzleistungen
05.05.2009, 16:42
Beitrag: #2
RE: Ausländische Lohnersatzleistungen
Wenn es sich Erziehungsgeld und nicht Elterngeld nennt, sehe ich keinen Grund, daß es dem PV unterliegen sollte. Es ist nicht im 32 b aufgeführt.

Allerdings bin ich bei ausl. Geldern Laie. Aber eigentlich dachte ich, daß nur inl. (dt.)Lohnersatzleistungen und ausl. Einkünfte dem PV unterliegen. Sind denn wirklich ausl. Bezüge in D mit dem PV zu berücksichtigen?
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RE: Ausländische Lohnersatzleistungen - Opa - 05.05.2009 16:42

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