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					Elterngeld und Progression
				 
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					25.04.2009, 10:38 
				 
				
Beitrag: #18 
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				RE: Elterngeld und Progression 
				Zitat:Dies ist notwendig, da eine Zwangsruhe gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO jedenfalls derzeit nicht in Betracht kommt. Die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH stellt nämlich kein sog. Musterverfahren im Sinne des Satzes 2 dar, da hierzu nur solche Verfahren zählen, die auf eine abschließende Klärung von Rechtsfragen gerichtet sind; vgl. hierzu Birkenfeld in: Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO, § 363 Rdnr. 165. Na dann bin ich wenigstens beruhigt, dass meine Rechtsauffassung hinsichtlich der Zwangsruhe nun auch von der DStV geteilt wird. @meyer schien mir ja nicht wirklich Glauben schenken zu wollen, bzw. hat sich ja leider nicht mehr diesbezüglich zu Wort gemeldet.  
				Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!  | 
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