getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
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24.04.2009, 16:35
Beitrag: #14
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RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Offensichtlich wurde ich missverstanden. Ich haben nicht gesagt, dass zwingend ein Neg. Feststellungsbescheid nötig ist. Deswegen ja auch dick und unterstrichen "kann". Es kann ein solcher erlassen werden, MUSS aber nicht.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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