getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
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24.04.2009, 15:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.04.2009 17:34 von meyer.)
Beitrag: #13
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RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Habe den Fall schon mehrfach gehabt und dabei noch nie Probleme mit den Finanzämtern. M. E. sind daher gesonderte Hinweise an das FA nicht erforderlich.
Papiererklärungen mit der DATEV sind auch kein Poblem, das Ganze hängt wohl irgendwie an Überprüfungen bei der elekronischen Übermittlung für die getrennte VA. Manche FÄ (nicht alle) wollen Festellungen bei Ehegatten-GGM, wenn diese ust-pflichtige Umsätze haben, da Sie zur USt für die Gemeinschaft auch eine Feststellung für diese wollen. Das hat aber dann nichts mit der Veranlagungsform zu tun. So jedenfalls meine Erfahrungswerte. Ein negativer Feststellungbescheid wie von kiharu beschrieben, ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht begegnet. Wird in der Praxis nur auf ausdrücklichen Wunsch oder im Sreitfall gemacht, zumal es eine Kann-Vorschrift ist. |
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