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getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
23.04.2009, 20:49
Beitrag: #9
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Es muss keine gemacht werden, wenn die Eheleute nur aus steuerlichen Gründen eine getrennte Veranlagung wählen, siehe § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO.
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RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung - Petz - 23.04.2009 20:49

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