getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
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23.04.2009, 20:49
Beitrag: #9
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RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Es muss keine gemacht werden, wenn die Eheleute nur aus steuerlichen Gründen eine getrennte Veranlagung wählen, siehe § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO.
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