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Elterngeld und Progression
14.04.2009, 13:56
Beitrag: #7
RE: Elterngeld und Progression
Hallo,

liegt inzwischen dem BFH vor (VI B 31/09)


Zitat:Besteuerung des Elterngeldes - Lohnsteuerhilfeverein klagt
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) 10.04.2009, Presseinformation

Laut Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) ist aktuell ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof zur Frage der steuerlichen Einbeziehung von Elterngeld anhängig. Das Verfahren wird vom NVL-Mitgliedsverein "Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." getragen und soll klären, ob auch der Sockelbetrag von 150 bzw. 300 Euro im Rahmen der Progression bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen ist.

Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Dieses löste das bis dahin gezahlte Erziehungsgeld ab und sollte Mut zur Familienplanung geben. Die Rechnung des Gesetzgebers scheint auch aufzugehen, denn seit dem steigt die Zahl der Geburten. Der Frust kam für Eltern jedoch spätestens mit dem Steuerbescheid. Was nicht alle wussten: Elterngeld wird im Gegensatz zum Erziehungsgeld beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt und erhöht damit letztendlich die Steuerlast. Auch der Sockelbetrag von 150 bzw. 300 Euro wird angerechnet. Diesen Mindestbetrag erhält jedoch jeder Elternteil, unabhängig von einem Verdienst vor der Geburt des Kindes. Der Sockelbetrag stellt danach eher eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung dar und sollte nicht zu einer Schlechterstellung der Familien im Vergleich zur alten Gesetzeslage führen.

Mit einem Musterfall hat der NVL-Mitgliedsverein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." diese Frage zur Klärung dem Bundesfinanzhof vorgelegt. Im betreffenden Fall war die Mutter wegen der beiden anderen Geschwisterkinder vor der Geburt des dritten Kindes nicht berufstätig und erhielt somit Elterngeld in Höhe des Sockelbetrages von 300 Euro. Die Familie musste mit dem Einkommen des allein verdienenden Vaters auskommen. Das ohnehin dünne Budget wurde zusätzlich durch Berücksichtigung des Elterngeldes bei der Steuererklärung mit Steuern belastet.

Betroffenen Eltern rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), mit Hinweis auf das BFH-Verfahren Einspruch bei Anrechnung des gesamten Elterngeldes einzulegen und Ruhen bis zur Klärung zu beantragen. Das Aktenzeichen lautet: VI B 31/09.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Elterngeld und Progression - Kiharu - 20.03.2009, 10:21
RE: Elterngeld und Progression - Opa - 20.03.2009, 12:52
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