Kleine Frage zum neuen ErbStG
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25.03.2009, 19:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2009 19:51 von Lemgun.)
Beitrag: #6
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RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
§ 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG gilt nur von Todes wegen. Die Schenkung an den Sohn wäre somit m.E. nicht begünstigt. Schenkungen unter Lebenden sind nur steuerfrei bei Ehegatten nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 19.03.2009, 11:54
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 21.03.2009, 12:11
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RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 27.03.2009, 23:33
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