Handwerkerleistungen vor Bezug !
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12.07.2007, 19:03
Beitrag: #14
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RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Zitat:Ich kenne auch Fälle, wo aus der Wohnung vorrübergehend ausgezogen wurde um auf eigene Kosten eine Renovierung durchzuführen. Hier würde ich ebenfalls voll den 53a beantragen. Diesem Fall würde ich mittlerweile stattgeben..! Da hast du mich doch mittlerweile überzeugt ! Ich würde diesen Fall, evtl als ruhenden vorübergehend nicht nutzbaren Haushalt einordnen; aber eben immer noch als Haushalt ! Jedoch unterscheidet sich dieser Fall m.E. vom Grundsatz her zum Ausgangsfall.. Denn, vor Bezug ist mE noch kein Haushalt entstanden, weder ruhend, noch sonst wie! Aber ich gebe Ihnen allen recht..! Man kann es wirklich so und so sehen! Knifflige Sache! Beste Grüße Jigsaw |
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