Kleine Frage zum neuen ErbStG
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23.03.2009, 14:49
Beitrag: #5
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RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Genau ...
Eheleute EM und EF EM ist kürzlich verstorben. Lt. gemeinschaftlichem Testament soll der Sohn S das Grundstück bekommen ( grundsätzlich nach dem Tode des längstlebenden) EF meint nun ..eigentlich kann er es dann ja auch schon jetzt bekommen .. ich will nur den Nießbrauch behalten... Das steht mit dem Testament eigentlich in keinem Widerspruch... Stichwort vorweggenommene Erbfolge..... das ist lt. Aussage vom Notar wohl auch so möglich. lg, Jive lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 19.03.2009, 11:54
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 21.03.2009, 12:11
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 23.03.2009, 13:18
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Opa - 23.03.2009, 13:40
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 23.03.2009 14:49
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 25.03.2009, 19:51
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 26.03.2009, 14:50
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 26.03.2009, 20:09
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - zaunkönig - 27.03.2009, 09:33
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 27.03.2009, 23:33
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