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Kleine Frage zum neuen ErbStG
23.03.2009, 13:40
Beitrag: #4
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Der Vater ist schon gestorben?
Wenn Ja, ist m.E. eine Änderung des Berliner Testaments im nachhinein nur von der EF allein nicht mehr änderbar. Ob dies mit Nießbrauch möglich ist, kann ich nicht sagen, wäre wohl mit einem RA bzw. Notar zu klären.
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Nachrichten in diesem Thema
Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 19.03.2009, 11:54
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Opa - 23.03.2009 13:40

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