§ 91 EStG
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20.03.2009, 14:17
Beitrag: #4
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RE: § 91 EStG
Ich werd noch wahnsinnig, mit diesem Sch... Schon wieder 4 neue Bescheide bekommen.
![]() Extremfall: Bescheid für 04 in 05 erlassen. Voriges Jahr (Mai 08) wurde der Bescheid aufgrund § 91 geändert (4,- Erstattung). Jetzt (März 09) wird der Bescheid wieder aufgrund § 91 geändert (9,- Nachzahlung). Wie oft soll denn das Spiel wiederholt werden, keine neuen Tatsachen o.ä.? Warum wollten sie denn voriges jahr nicht gleich 5,-? Das hätten sie doch voriges Jahr schon erkennen können. Nächstes Jahr erstatten sie vielleicht wieder 3,-. Ich glaub das wird zur "never ending story". Bis jetzt hab ich noch immer stillgehalten aufgrund der geringen Beträge, nun werde ich mal einen Einspruch schreiben. Die sollen mir nochmal mit dem Argument "Arbeitsüberlastung" kommen... ![]() |
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RE: § 91 EStG - Petz - 26.04.2008, 17:53
RE: § 91 EStG - Opa - 28.04.2008, 10:07
RE: § 91 EStG - Opa - 20.03.2009 14:17
RE: § 91 EStG - Opa - 30.03.2009, 18:27
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