Verlustanerkennung
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12.07.2007, 16:46
Beitrag: #9
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RE: Verlustanerkennung
Hallo,
so, Einspruch verfasst. Mal sehen was rauskommt. Sinngemäß: Komplementär-GmbH war Geschäftsführer der KG, somit wären Steuerbescheide der Handelsgesellschaft an selbige zu richten mit Bekanntgabeadressat der GmbH für die KG. Durch Insolvenz (und mittlerweile Löschung mangels Masse) würde Insolvenzverwalter nach § 80 InsO in die Pflicht treten, da in der Insolvenz der Inso-Verwalter Empfangsbevollmächtigter wird, da der Geschäftsführer der GmbH nicht mehr existent ist, somit auch die Geschäftsführung der KG nicht mehr wahrnehmen kann. Die Bekanntgabe gegen den Kommanditisten der KG kann zwar bezüglich des Feststellungsbescheides der KG erfolgen, aber eben nicht im Insolvenzfall, schon gar nicht bei Simultaninsolvenz (§ 131 InsO - der mir aber trotz Doktorarbeit nicht so ganz klar geworden ist - Gesellschaftsrecht eben). Daher Bekanntgabebescheid gegen den Kommanditisten nach § 125 AO nichtig. Auch kann der Kommanditist nicht zur Abgabe der Steuererklärungen für die KG aufgefordert werden, da er nicht zur Geschäftsführung befugt war und ist. Erfolgt also im Erstveranlagungsjahr und gleichzeitig Insolvenzjahr eine Steuerveranlagung nach § 162 AO (Schätzung), wäre diese unter Vorbehaltsnachprüfung nach § 164 AO zu stellen, da dem Sachbearbeiter zur Sachverhaltsbeurteilung sämtliche Grundlagen fehlen, somit eine sachgerechte Beurteilung gar nicht möglich ist. Wäre der Kommanditist über die Funktion Gesellschafter der GmbH, somit Geschäftsführungsbefugter der GmbH, diese Geschäftsführer der KG, dazu verpflichtet gewesen die Steuererklärungen abzugeben, so ist er tatsächlich und ohne Verschulden daran gehindert dieser Verpflichtung nachzukommen, da er im Insolvenzverfahren keine Befugnis hat. Somit ist zumindest ein Wiedereinsetzungsgrund nach § 110 AO gegeben. Hauptstützpunkt ist aber die Nichtigkeit wegen Bekanntgabemangels. Hinsichtlich der Einkommensteuer wurde auf Einspruchsverfahren Feststellung 2006 verwiesen, und ebenfalls auf den Mangel des fehlenden Nachprüfungsvorbehalt § 164 AO, da dem Sachbearbeiter offensichtlich wesentliche Besteuerungsgrundlagen fehlen. Er hätte auch die erklärten Verluste geltend machen können, welche ohne weitere Erläuterung jedoch nicht berücksichtigt wurden. Mal sehen was aus den Einspruchsverfahren wird. Jedenfalls bleibt jetzt mal alles offen, ich werde auf Einspruchsentscheidung bestehen und den entsprechenden WP mit Steueranwalt habe ich in der Hinterhand. Der kann sich dann um das Klageverfahren kümmern. Bis dahin habe ich dann vielleicht auch die Ausführungen zur Simultaninsolvenz, der damit verbundenen Nichtigkeit der Bekanntgabe und die gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge verstanden. Passiert mir selten genug, dass ich Rechtssachverhalte nicht gleich verstehe. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Verlustanerkennung - zaunkönig - 26.06.2007, 14:55
RE: Verlustanerkennung - Petz - 26.06.2007, 21:39
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 27.06.2007, 00:05
RE: Verlustanerkennung - Vorwitzig - 27.06.2007, 15:19
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 27.06.2007, 15:52
RE: Verlustanerkennung - Petz - 30.06.2007, 08:58
RE: Verlustanerkennung (vorsicht: der thread ist aus 2007!) - Catja - 31.05.2011, 17:46
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 30.06.2007, 11:36
RE: Verlustanerkennung - Petz - 30.06.2007, 13:12
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 12.07.2007 16:46
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 31.05.2011, 18:44
RE: Verlustanerkennung - Catja - 31.05.2011, 18:56
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